Symbolbild Zeitung
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Im Kandidaten-Check vergleicht die Rems-Zeitung die unterschiedlichen Positionen. Diesmal ging es um Integration, Abschiebung und ein Einwanderungsgesetz.


Welche Instrumente können Kommunen an die Hand gegeben werden, um die Abschiebung voll integrierter Flüchtlinge zu verhindern?

Wir setzen uns für eine realitätstaugliche Bleiberechtsregelung ein. Viele geduldete Menschen leben mittlerweile seit Jahren hier, haben eine Familie gegründet, arbeiten und sind integriert. Wir wollen für diese Menschen endlich eine sichere Perspektive schaffen. Auch muss beispielsweise endlich sichergestellt werden, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden können – das schafft auch Sicherheit für unsere Unternehmer. Und Im Zweifelsfall muss der Grundsatz Humanität vor Rückführung gelten.

Nicht jeder, der zu uns kommt, kann bleiben, aber jeder hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und den Schutz seiner Menschenrechte, auch nach einer Ablehnung. Nicht jeder abgelehnte Asylantrag führt zu einer Abschiebung. In vielen Fällen wird aus rechtlich verbrieften humanitären Gründen ein Aufenthaltstitel vergeben und nicht abgeschoben. Aber jede Abschiebung ist mit großen menschlichen Härten verbunden. Deshalb möchten wir für alle, die keinen Anspruch auf Asyl haben, die freiwillige Rückkehr stärken. Straftäter gehören vor Gericht.

Umgekehrt: Wie lässt sich die Abschiebung nicht integrationswilliger bzw. straffällig gewordener Flüchtlinge beschleunigen?

Straffällig gewordene Ausländer können nach Haftverbüßung ausgewiesen und abgeschoben werden. Momentan scheitert dies oft noch an fehlenden Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten. Abschiebungen in drohende unmenschliche Behandlung wie Folter oder Todesstrafe lehnen wir ab, da sie mit den Grundrechten in unserem Grundgesetz in Konflikt stehen. Unsere Gesellschaft ist auf Einwanderung angewiesen Dieser Grundsatz ist manchmal schwer zu begreifen, aber Menschenrechte gelten auch für Personen, deren Tat wir missbilligen.

Wie stehen Sie zu einem Einwanderungsgesetz?

Wir sind ein Einwanderungsland und brauchen deshalb ein Einwandergesetz. Unsere alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel zeigen: Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen. Deshalb werden wir ein Einwanderungsgesetz vorlegen. Hiermit wollen wir die Möglichkeiten zur Einwanderung liberalisieren und von unnötiger Bürokratie befreien. Fachkräften ermöglichen wir ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche und schaffen dafür eine Einwanderungsquote mit Punktesystem. Auch ein möglicher Spurwechsel zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht hilft dabei, Fachkräfte zu gewinnen. So können Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei entsprechender Qualifikation eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wir wollen bestehende Berufsabschlüsse besser anerkennen und die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtern.